Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Furth

Feuerwehrbedarfsplan 2016

Die Gemeinde Furth hat gemeinsam mit dem Planungsbüro FBS Weigert einen Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Furth und ihre Ortsteile Arth und Schatzhofen aufgestellt. 

Die Gemeinden sind verpflichtet ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann. Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.